12.08.2016
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hoort
Haushaltssatzung der Gemeinde Hoort für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.02.2016 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 858.000 EUR |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 932.800 EUR | |
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -74.800 EUR | |
b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 EUR |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 EUR | |
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | 0 EUR | |
c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | -74.800 EUR |
die Einstellung in Rücklagen auf | 0 EUR | |
die Entnahmen aus Rücklagen auf | 26.200 EUR | |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | -48.600 EUR |
2. im Finanzhaushalt
a) | die ordentlichen Einzahlungen auf | 815.000 EUR |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 843.400 EUR | |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -27.700 EUR | |
b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 EUR |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 EUR | |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | |
c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 59.500 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 96.200 EUR | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -36.700 EUR | |
d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 64.400 EUR |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 64.400 EUR |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf: 0,00 EUR
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
b) | auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390 v.H. |
2. | Gewerbesteuer auf | 350 v.H. |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,725 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug | 2.365.190 EUR |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt | 2.442.262 EUR |
und zum 31.12. des Haushaltsjahres | 2.387.893 EUR |
§ 8 Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
§ 9 Wesentliche Produkte
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
Produkt | Bezeichnung |
12600 | Brandschutz |
36500 | Kindertagesstätte |
54100 | Gemeindestraßen |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.07.2016 erteilt.
Hoort, 04.08.2016
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 28.07.2016 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde – der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim – erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 29.08.2016 bis 06.09.2016
Mo und Mi nach Vereinbarung
Dienstag
08:30 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
Freitag
08:30 bis 12 Uhr
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Hagenow, 04.08.2016
gez. Feldmann
Bürgermeisterin