05.07.2016
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hoort

9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoort vom 30.06.2016
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.06.2016 und nach Kenntnisnahme der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 9. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung vom 12.01.2000, die 1. Änderung vom 30.05.2000, die 2. Änderung vom 29.04.2004, die 3. Änderung vom 21.03.2005, die 4. Änderung vom 27.07.2005, die 5. Änderung vom 07.07.2006, die 6. Änderung vom 01.11.2011, die 7. Änderung vom 07.02.2013 sowie die 8. Änderung vom 19.03.2015 wird im § 5 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
§5 Ausschüsse
(1) Ein Hauptausschuss wird gebildet. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister weitere 8 Gemeindevertreter an.
Aufgabengebiet
Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse und entscheidet über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Der Hauptausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor.
Der Hauptausschuss tritt nur auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen auf Zuweisung durch die Gemeindevertretung zusammen. Der Hauptausschuss trifft grundsätzlich keine Entscheidungen, außer Eilentscheidungen gem. § 35 Abs.2 Satz 4 der Kommunalverfassung.
(2) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde Hoort die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf das Amt Hagenow-Land.
(3) Die Gemeindevertretung bildet einen Bauausschuss. Der Ausschuss besteht aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung und einem sachkundigen Einwohner.
Aufgabengebiet
Vorbereitung und Begleitung aller Baumaßnahmen und Planungen im Rahmen der Dorfentwicklung des Wegebaues sowie der Aufgaben des Umweltschutzes.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hoort, 30.06.2016