04.08.2016
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters des Amtes Hagenow-Land
Mandatsverzicht
Gemäß § 46 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 20101 S. 690), zuletzt mehrfach geändert durch das Gesetz vom 08. Januar 2015 (GVOBl. M-V S. 2) wird hiermit bekannt gemacht, dass:
in der Gemeinde Hoort
auf Grund des Mandatsverzichtes von Herrn Ronny Bruhn dieser Sitz auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Christlich Demokratische Union Deutschland (CDU) an Herrn Mathias Gierich übergeht.
Gegen die Feststellung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken der Ersatzpersonen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Hagenow, 04.08.2016
gz. Matzmohr
Gemeindewahlleiter