Wenn Sie aus einem internationalen Risikogebiet kommen, müssen Sie sich vor der Einreise digital anmelden. Die digitale Anmeldung kann unter www.einreiseanmeldung.de abgerufen werden. Ersatzweise kann der Vordruck verwendet werden, der der CoronaEinreise-Verordnung des Bundes (Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand) als Anlage beigefügt ist.
Mit dieser Anmeldung erhalten die für den Zielort zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt übertragen und 14 Tage nach der Einreise automatisch gelöscht.
Einreise aus einem Risikogebiet
Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie bei Einreise über einen Testnachweis verfügen (Antigentest: max. 24h, PCR max. 72h alt bei Einreise). Wenn Sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers einreisen, ist der Testnachweis bereits vor Abreise dem Beförderer vorzulegen.
Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen Sie bei Einreise über einen Testnachweis(Antigentest: max. 48h, PCR max. 72h alt bei Einreise), einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Wenn Sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers einreisen, ist der jeweilige Nachweis bereits vor Abreise dem Beförderer vorzulegen
Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, welches weder als Hochinzidenz-nochals Virusvariantengebiet ist, müssen Sie spätestens 48h nach der Einreise über einen Testnachweis, Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügenund diesen über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.deübermitteln.