Reisebestimmungen

Die Bedingungen für die Einreise nach Deutschland und Reisen im Inland werden durch Bundes- und Landesverordnungen (Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand) geregelt. Vor einer Reise sollte man sich über Risikogebiete, Einreiseanmeldung,Test- und Quarantänepflichten und Ausnahmeregelungen informieren.

Einreise nach M-V

Die besonderen Einschränkungen bei einer Reise nach M-V wurden aufgehoben. Auch Tagestouristen werden wieder willkommen geheißen. Gäste in Beherbergungseinrichtungen müssen ggf. Testpflichten beachten und ein negatives Testergebnis nachweisen. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht mehr testen lassen.

Digitale Einreiseanmeldung

Wenn Sie aus einem internationalen Risikogebiet kommen, müssen Sie sich vor der Einreise digital anmelden. Die digitale Anmeldung kann unter www.einreiseanmeldung.de abgerufen werden. Ersatzweise kann der Vordruck verwendet werden,  der der CoronaEinreise-Verordnung des Bundes (Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand) als Anlage beigefügt ist.

Mit dieser Anmeldung erhalten die für den Zielort zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt übertragen und 14 Tage nach der Einreise automatisch gelöscht.

Einreise aus einem Risikogebiet

Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie bei Einreise über einen Testnachweis verfügen (Antigentest: max. 24h, PCR max. 72h alt bei Einreise). Wenn Sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers einreisen, ist der Testnachweis bereits vor Abreise dem Beförderer vorzulegen.

Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, müssen Sie bei Einreise über einen Testnachweis(Antigentest: max. 48h, PCR max. 72h alt bei Einreise), einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Wenn Sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers einreisen, ist der jeweilige Nachweis bereits vor Abreise dem Beförderer vorzulegen

Wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, welches weder als Hochinzidenz-nochals Virusvariantengebiet ist, müssen Sie spätestens 48h nach der Einreise über einen Testnachweis, Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügenund diesen über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.deübermitteln.

Ein- oder Rückreise mit dem Flugzeug

Flugeinreisende beachten bitte die grundsätzliche Test-, Impf- oder Genesenennachweispflicht vor Abflug, unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.