Kindertagesförderung
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Die jeweils neueste Verordnung finden Sie im Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand.
Testpflicht in der Hortbetreuung in den Sommerferien
Während der Sommerferien im Zeitraum vom 21. Juni 2021 bis zum 31. Juli 2021 steht die Testung in der Grundschule nicht zur Verfügung. Die Horte sind während der Sommerferien bedarfsgerecht geöffnet. Die Hortkinder sind zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen.
Zur Erfüllung der Testpflicht für die Betreuung im Hort vom 21. Juni 2021 bis zum 31. Juli 2021 kann in den Sommerferien 2021 eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder eine Erklärung über einen Selbsttest mit negativem Testergebnis vorgelegt werden. Selbsttests werden vom Sozialministerium des Landes zur Verfügung gestellt.
Handlungsempfehlungen bei Symptomatik bei Kindern
Für Kinder mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38,5 Grad Celsius bei Kleinkindern, größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Hortkindern), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) ist die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE) vom 13. April 2021 zu beachten.
Weitere Informationen und wichtige Formulare finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums M-V:
- Informationen des Sozialministeriums M-V zur Kindertagesförderung
- Häufig gestellte Fragen zur Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen
- Handungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE)
- Schnelltestzentren im Landkreis und Öffnungszeiten
- Selbsterklärung über ein negatives Testergebnis (Hortkinder)