Testen auf Corona

Wenn Sie Verdacht auf eine Corona-Infektion oder Symptome haben, klären Sie bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt, ob bei Ihnen ein PCR-Test auf eine Covid-19-Infektion vorgenommen werden soll. Fahren Sie nicht in ein Testzentrum, um einen PCR-Test machen zu lassen - dies erfordert eine Überweisung. Außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende ist der Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen.
Wenn bei Ihnen ein PCR-Test gemacht wurde, sollten Sie zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Menschen vermeiden, bis das Testergebnis eintrifft. Nach Feststellung eines positiven Testergebnisses aufgrund eines PCR-Tests besteht die Pflicht zur Absonderung.

Auch wer bei einem Schnelltest oder Selbsttest positiv getestet wurde, ist laut Corona-Landesverordnung in Verbindung mit der Quarantäne-Verordnung verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test zu veranlassen und muss sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses ebenfalls in häusliche Absonderung begeben (Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand).

(PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest -> s. unten).
 

Liste der Schnelltestzentren im Landkreis LUP

Stadt Boizenburg und Amt Boizenburg-Land

ASB Galliner Str. 34b
Boizenburg

geschlossen

 

Stadt und Amt Crivitz

Bürgerhaus Crivitz Rathausstr. 1
Crivitz

Mo. - Fr.
08:00 - 12:00 Uhr;
12:45 - 16:00 Uhr

Gemeindebüro/ Feuerwehr Störstr. 11
Plate

geschlossen

Amt Dömitz-Malliß

DRK-Altenpflegeheim "Haus Elbtalaue" Roggenfelder Str. 36
Dömitz

Mo. - Fr.
09:00 - 11:00 Uhr;
16:00-18:00 Uhr
Sa.
14:00-16:00 Uhr

Amt Goldberg-Mildenitz

ehemalige Polizeistation Kampstr. 17
Goldberg

Mo. - Fr.
08:00 - 10:00 Uhr;
15:00 - 17:00 Uhr
Sa., So.
09:00 - 11:00 Uhr

Amt Grabow

Schau(m)manufaktur Rudolf-Breitscheidt-Str. 4a
Grabow

Mi., Fr.
09:00 - 12:00 Uhr

Hagenow, Stadt und Amt Hagenow Land

Seniorentreff Lebenshilfewerk Robert-Stock-Str. 6
Hagenow

Mo. - Fr.
08:00 - 11:00 Uhr;
14:30 - 17:00 Uhr
Sa.
16:00 - 19:00 Uhr

Stadt und Amt
Neustadt-Glewe
ehem. Gaststätte "Körner" Breitscheidstr. 20
Neustadt-Glewe

 Mo., Mi., Fr.
09:00 - 11:00 Uhr;
14:00 - 17:00 Uhr
Di., Do.
09:00 - 11:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr

Stadt Lübtheen

Bürgerhaus
"dat olle Amtsgericht"

E.-Thälmann-Platz 6
19249 Lübtheen

nur nach Terminabsprache:
038855/ 78588
038855/ 71137
038855/ 71130

Amt Eldenburg Lübz Mehrgenerationenhaus
Terminabsprache unter 038731 369737 oder testzentrum-luebz@jfv-pch.de
Schulstr. 8
Lübz

Mo. - Fr.
10:00 - 12:00 Uhr

Stadt Ludwigslust und Amt Ludwigslust-Land

DRK-Geschäftsstelle (Zelt)

Bahnhofstr. 6
Ludwigslust

Mo. - Fr.
14:00 - 19:00 Uhr
Sa.
09:00 - 14:00 Uhr

Zebef e. V.

Alexandrinenplatz
Ludwigslust
Mo. - Fr.
08:00 - 14:00 Uhr

Stadt Parchim und
Amt Parchimer Umland

Giebelhaus Marstall 1
Parchim

Mo., Mi., Fr.
08:00 - 13:30 Uhr

Haus der Jugend

Dragoner Str. 1 Parchim

Mo. - Fr.
13:00 - 19:00 Uhr
Sa.
09:00 - 12:00 Uhr

Amt Plau am See

Haus des Gastes
Gruppentermine  unter 038735 45678 absprechen
letzter Einlass 15 min vor Schließung.

Burgplatz 2
Plau am See

Mo. - Fr.
09:00 - 12:15 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Sa., So.
10:00 - 15:30 Uhr

Amt Sternberger Seenlandschaft

Vereinshaus
Sternberg
Bahnhofstr. 15
Sternberg

Mo. - Sa.
17:00 - 18:00 Uhr

Außenstelle Brüel, Gemeindehaus Ernst-Thälmann-Str. 1
Brüel
 Mo. - Sa.
17:00 - 18:00 Uhr

Amt Stralendorf

Gemeindezentrum Pampow Schmiedeweg 1
Pampow

Fr.
16:00 - 18:00 Uhr
Sa.
09:00 - 11:00 Uhr

Wittenburg

Mehrzweckhalle Lindenstr. 14a
Wittenburg

Mo. - Fr.
09:00 - 11:00 Uhr;
16:00 - 18:00 Uhr
Sa.
16:00 - 19:00 Uhr

Zarrentin am Schaalsee

Kloster, Amt Zarrentin Kirchplatz 8
Zarrentin

Mo., Di., Do., Fr.
12:00 - 14:00 Uhr;
Mi.
15:30 - 17:30 Uhr

 

Liste der Schnelltestzentren in der Landeshauptstadt Schwerin

Informationen zur Bürgertestung

Testungen tragen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei. Der Umgang mit Schnell- und Selbsttests, die Ausstellung von Bescheinigungen über das Testergebnis sowie die Dokumentationspflichten der testenden Einrichtungen und Unternehmen sind in der Corona-LVO M-V geregelt worden.

Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis  ermöglicht. Die Kosten für diese sogenannte "Bürgertestung" übernimmt der Bund.

Der Test erfolgt in einem Schnelltestzentrum, bei einem von der zuständigen Behörde beauftragten Dritten (z. B. in einer Apotheke) oder bei niedergelassenen Ärzten. Wichtig ist, dass hier nur asymptomatische Personen getestet werden. Der Anspruch auf kostenlose Testung ist in der Testverordnung des Bundes geregelt (s. Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand).

Testpflichten

In der Corona-Landesverordnung (LVO) und den Anlagen sind die Testpflichten im Einzelhandel, in sonstigen Stätten und Einrichtungen sowie im Dienstleistungsbereich geregelt.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von den Testerfordernissen nach dieser Verordnung befreit.

Testpflichten in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen sind in den entsprechend erlassenen Verordnungen ausgewiesen (s. Kasten RECHTSLAGE im rechten Rand).

Personen mit vollständigem Impfschutz sind von den Testerfordernissen befreit, wenn sie frei von typischen Symptomen einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust sind. Der Impfschutz ist nachzuweisen.

PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest

PCR-Tests haben die höchste Verlässlichkeit. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, z. B. in einem vom Gesundheitsamt des Landkreises ausgewiesenen Testzentrum oder in Kliniken und Arztpraxen. Auch einige Schnelltestzentren werden künftig mit PCR-Testungen beauftragt, um im Anschluss an einen positiven Schnelltest umgehend einen PCR-Test durchführen zu können. Die Auswertung erfolgt durch Labore, wodurch bis zur Übermittlung des Testergebnisses eine Wartezeit bis zu 24 h entsteht.

Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 (PoC-Antigen-Tests) können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort. Nach einem positiven Schnelltest muss ein PCR-Test zur Bestätigung veranlasst werden (in Absonderung begeben und den Hausarzt oder die KV unter 116-117 konsultieren). Schnelltests werden in Testzentren und Apotheken angeboten. Einrichtungen und Unternehmen können ihr Personal entsprechend schulen lassen und die Testung vor Ort übernehmen. Die nach einem Test ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ist bis zu 24 h gültig. Für die Ausstellung der Bescheinigung und die Dokumentation der Testung ist die aktuelle Corona-LVO zu beachten (s. Kasten RECHTSLAGE im Randbereich).

Selbsttests sind Antgentests zur Eigenanwendung durch Laien. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Auch nach einem positiven Selbsttest muss unverzüglich ein PCR-Test zur Bestätigung veranlasst werden.