Medieninformation des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Erleichterung für Geflügelhalter

 Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten im Landkreis Ludwigslust-Parchim endet am 21.04.2021  Veterinärbehörde: Vorsorgemaßnahmen durch Halter weiter unerlässlich

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird die Stallpflicht in den Risikogebieten für Geflügel mit Wirkung vom      21. April aufgehoben. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung hat der Landkreis heute veröffentlicht. 

Dank konsequenter Tierseuchenbekämpfung traten im Landkreis Ludwigslust-Parchim in den zurückliegenden Wochen keine Fälle von hochpathogener Aviärer Influenza bei Hausgeflügel auf. Auch im Wildvogelbereich hielt sich das Geschehen konstant eingegrenzt. Der letzte Fall wurde am 29. März dieses Jahres festgestellt. Aus diesen Gründen, auch im Zusammenhang mit dem vorangeschrittenen Vogelzug, hat sich die Risikoeinschätzung bezogen auf die Einschleppung von HPAI H5N8 durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausgeflügelbestände des Landkreises Ludwigslust-Parchim inzwischen geändert, so dass die Aufhebung der Aufstallung des Geflügels auch in den Wildvogel-Risikogebieten für vertretbar erachtet wird.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung dankt den Tierhaltern für die Mitwirkung in der schwierigen und ungewöhnlich langen Phase der Restriktionen. Ein Dank gilt aber auch allen Mitarbeitern der örtlichen Ordnungsbehörden, die die Veterinärbehörde unterstützt haben. 

Im gesamten Land sind die Geflügelhalter, ganz gleich, ob sie die Tiere in Ställen oder im Freien halten, zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von direkten und indirekten Kontakten mit Wildvögeln aufgerufen. Die meisten Zugvögel sind zwar Richtung Brutgebiete abgezogen, aber vor allem bei den Enten sind derzeit noch Zug- und Rastbewegungen festzustellen. Bei einer sich verschlechternden Seuchensituation ist jedoch mit erneuten Restriktionen zu rechnen. Geflügelhalter sind aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, Geflügel auch für eine längere Zeit im Stall oder in Volieren halten zu können. Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass mit dem Herbstvogelzug erneut eine gebietsweise Aufstallung erforderlich werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Andreas Bonin

Pressesprecher 

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Büro des Landrates

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Landkreis LUP im Internet Service im Internet

 

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust Parchim zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Aufstallung des Geflügels

 

weiterführende Infromationen: 

Formular zur Anmeldung von Tierbeständen

Geflügelpest-Verordnung

Mindest-Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen

Online Tool zum Eigencheck Biosicherheit in Geflügelhaltungen