Straßenverkehrsbehörde

Die Hauptaufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist die Regelung des Verkehrs – durch Festlegungen zur Baustellenabsicherung, Anordnung von Verkehrszeichen und Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen. Im Grunde hat jede Entscheidung, die getroffen wird, unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. So stehen täglich beispielsweise Entscheidungen aus, welche die Absicherung von Straßenbaustellen und die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Arbeiten gewährleisten.
Auch werden Wünsche der Gemeinden und einzelner Bürger bearbeitet – typisches Beispiel ist der Antrag auf 30 km/h. Grundproblem bei Entscheidungen bezüglich der Beschilderung ist, dass bei jeder Einzelfallentscheidung der Blick für das Gesamte nicht verlorgen gehen darf. Denn auch im Straßenverkehr gilt nicht „Viel hilft viel“. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist da unmissverständlich: Erst, wenn die allgemeinen Regeln nicht ausreichen, einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten, sollen weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.
Grundsätzlich ist die Straßenverkehrsbehörde weiterhin für die Anordnung der Verkehrszeichen an allen öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Ausnahmen sind hier nur die Autobahnen in unserem Landkreis, welche vom Land Mecklenburg-Vorpommern betreut werden.
Dem Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde ist ebenso der Aufgabenbereich Konzessionen zugeordnet. Hier ist die Straßenverkehrsbehörde auch Ansprechpartner für die Güter- und Personenunternehmen in der Landeshauptstadt Schwerin. Die Haupttätigkeit umfasst die Aufgabenwahrnehmung als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Güterkraftverkehrsgesetz in Verbindung mit weiteren Gesetzen.