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12.05.2021

Ab Montag Wechselunterricht an Schulen im Landkreis

In den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen beginnt am Montag die sogenannte „Schutzphase“ / Neu im Bereich Kita ist die Testpflicht der Eltern

2021-05-12 Wechselunterricht im Landkreis
© Pixabay

Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 im Landkreis Ludwigslust-Parchim findet ab kommenden Montag (17.05.2021) Wechselunterricht an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landkreises Ludwigslust-Parchim statt. Das schreibt die 3. Schul-Corona-Verordnung MV vor (§7c). In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung an den Tagen gewährleistet, an denen für die Kinder kein Unterricht in der Schule stattfindet. 

Während der Notbetreuung in den Klassenstufen 1 bis 6 besteht zweimal wöchentlich eine Testpflicht mit einem anerkannten Test auf eine Infektion des Coronavirus. 

Am kommenden Montag beginnt im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege die sogenannte „Schutzphase“. In der Schutzphase wird für den Besuch von Krippe, Kindergarten und Kindertagespflegestelle die Testpflicht der Eltern eingeführt. Das heißt, dass sich mindestens ein Elternteil zweimal die Woche testen muss oder zwei Elternteile jeweils mindestens einmal in der Woche testen lassen. Dabei soll die Testung nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen. Der Besuch der Horte ist in der Schutzphase nur für Kinder möglich, die an diesem Tag die Schule während des Wechselunterrichts oder die schulische Notbetreuung besucht haben.