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20.05.2021

Weitere Lockerungen im Landkreis in Sicht

Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in Ludwigslust-Parchim ab 26. Mai 2021 sowie keine Testpflicht für Eltern von Kita-Kindern ab 25. Mai 2021 / Nächtliche Ausgangssperre ab 21. Mai 2021 aufgehoben

Landkreis Ludwigslust-Parchim
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Der Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt seit Mittwoch (19.05.2021) fünf Werktage in Folge unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100. Damit entfällt die sogenannte Bundesnotbremse und die Ausgangssperre laut Infektionsschutzgesetz kann am 21. Mai 2021, 00:00 Uhr aufgehoben werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Feststellung der Inzidenzwerte und Bekanntgabe des Außerkrafttretens von Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hat der Landkreis auf seiner Internetseite unter www.kreis-lup.de veröffentlicht.

Neben der Aufhebung der Ausgangssperre gibt es in den nächsten Tagen weitere Öffnungsschritte. So sind ab morgigen Freitag – landesweit – wieder Treffen zweier Hausstände möglich (Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres ausgenommen).

Am Pfingstsonntag (23.05.2021) kann die Gastronomie im Landkreis im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Dabei gilt zu beachten, dass es für Besuche im Innenbereich der Gastronomie eine Anmelde- und Testpflicht gibt. Des Weiteren dürfen maximal zwei Haushalte an einem Tisch sitzen.

Erleichterungen gibt es nach Pfingsten auch für Eltern von Kita- und Schulkindern. So entfällt im Kita-Bereich die Testpflicht der Eltern ab 25. Mai 2021. Des Weiteren findet ab Mittwoch (26.05.2021) landkreisweit Präsenzunterricht für alle Klassenstufen an den Schulen statt.