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03.08.2015

Zusammen für mehr Naturschutz und Tourismus sowie nachhaltigen Wassersport am Plauer See

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V: Freiwillige Vereinbarung in Plau am See unterzeichnet

LU-Plau
Freiwillige Vereinbarung für mehr Naturschutz am Plauer See - viele Akteure an einem Tisch. Foto: LU M-V © Foto: LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Am 30. Juli wurde in Plau am See, Landkreis Ludwigslust-Parchim, die Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln Plauer See“ unterzeichnet.

„Wir wollen, dass sich die Akteure vor Ort zusammensetzen und zusammen entscheiden, wie Natur und Menschen von- einander profitieren können, ohne die Umwelt zu gefährden. Lieber soll in der Region entschieden werden, wie mit dem wertvollen Gut Natur umgegangen werden soll, bevor wir gleich wieder alles mit Gesetzen und Verordnungen geregelt wird. Dieser Ansatz ist meiner Ansicht nach wesentlich vielversprechender“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus in Plau.

Freiwillige Vereinbarungen sind eine vergleichsweise junge Entwicklung im Naturschutzbereich. Dieses Instrument bietet sich an, um erforderliche Maßnahmen aus der europäischen Natura 2000-Managementplanung unter möglichst breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Praxis umzusetzen.

Der Plauer See, ist mit 38 km2 Fläche und einer Nord-Süd-Ausdehnung von 14 km Länge der drittgrößte See in Mecklenburg-Vorpommern und der siebtgrößte See Deutschlands. Er zählt zu den mäßig nährstoffarmen, kalkreichen Klarwasserseen mit einer Vegetation aus Armleuchteralgen und ist damit auch ein sogenannter FFH-Lebensraumtyp. Auch die Brutvögel der Uferzonen und die rastenden Wasservögel sollen geschützt werden. Der Plauer See ist darüber hinaus natürlich ein seit Langem beliebtes Freizeit- und Angelrevier für ortsansässige Bürger und für Touristen aus dem gesamten Bundesgebiet. Dies liegt vor allem an der guten schifffahrtsmäßigen Anbindung.

Mit der Freiwilligen Vereinbarung sollen folgende generellen Ziele angestrebt werden:

  1. Vermeidung von mechanischen Eingriffen in die Unterwasservegetation ufernaher Bereiche (direkt z. B. durch Ankern oder indirekt durch Aufwirbelung beim Durchfahren),
  2. Sensibilisierung aller Wassersportler und Touristen hinsichtlich der Bedeutung und Gefährdungen des Sees, seiner Bewohner und der angrenzenden Uferbereiche,
  3. Verringerung von Störungen sensibler Arten (Vögel, Fischotter), vor allem entlang von Schilfzonen und Buchten.

Hierzu wurden durch eine Projektgruppe aus Vertretern von Wassersportvereinen, Angler- und Naturschutzvereinen sowie von Behördenvertretern allgemeine und spezielle Verhaltensregeln erarbeitet.

An insgesamt 8 Uferabschnitten sollen in einem Abstand von 100 m zur sichtbaren Uferlinie nur mit geringer Geschwindigkeit von 6 km/h oder 3 Knoten gefahren werden und in den meisten Fällen das Ankern sowie das Anlanden am Ufer unterbleiben. In einem Abschnitt am Plauer Werder soll ein beruhigter Referenzbereich und ein genutzter Bereich langfristig verglichen und die Entwicklung hinsichtlich der Wasserpflanzenentwicklung untersucht werden. Weitere Inhalte der Freiwilligen Vereinbarung sind die Beachtung der sogenannten „10 goldenen Regeln für Wassersportler“, regelmäßige Gesprächsrunden mit ggf. Anpassungen der Inhalte der Freiwilligen Vereinbarung sowie eine intensive Öffentlichkeitsarbeit. „Wenn wir es schaffen, durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, auch innerhalb der Vereine und Verbände, die Mehrheit der Nutzer auf und an dem Plauer See von der Sinnhaftigkeit der Regelungen zu überzeugen, werden auch alle davon profitieren. ‚Schutz durch Wissen‘ ist hier das Motto, mit dem es gelingen kann, diesen einmaligen Naturraum auch für unsere Nachkommen zu erhalten“, hob der Minister hervor.

So werden Informationstafeln, die an insgesamt 12 Standorten rund um den Plauer See aufgestellt werden, über diesen einzigartigen Naturraum informieren. Außerdem gibt es auch ein Informationsblatt. Sowohl der Managementplan, als auch die Informationsmaterialien wurden mit 111.000 Euro aus ELER-Mitteln des LU finanziert.

Der gesamte Abstimmungsprozess dieser Freiwilligen Vereinbarung hat etwa 2 Jahre gedauert, und wurde durch eine Projektgruppe mit einer Reihe von Gesprächsrunden geführt. Teilnehmer waren Vertreter von Wassersport-, Naturschutz- und Anglervereinen sowie Behördenvertreter. Weiterhin beteiligt waren auch Vertreter von Dienstleistungsunternehmen, wie Fahrgastschifffahrten (z. B. Fahrgastschifffahrt Wichmann), Campingplatzbetreiber (z. B. Inselcamping Werder; Herr Hecht), Boots-Charter-Unternehmen oder die Wasserski- und Surfschule Brümmer (hat im Vorwege unterzeichnet). Die freiwillige Vereinbarung wird heute für einen Zeitraum von zunächst 6 Jahren geschlossen und verlängert sich, soweit sich die Partner nicht dagegen aussprechen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V