27.11.2015
Kitaplan 2015 - 2018
Kreistag hat Kindertagesstättenbedarfsplan bis 2018 beschlossen

Der Kreistag hat am 5. November 2015 den Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Ludwigslust-Parchim bis 2018 beschlossen.
Mit der regionalen Planung soll der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege sichergestellt werden. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim kann der gesetzliche Anspruch erfüllt werden. Rechtsanspruch bedeutet, dass ein Betreuungsplatz in zumutbarer Entfernung zum Wohnort vorhanden ist, nicht, dass es immer der „Wunschplatz“ in einer bestimmten Kita ist. In einigen Regionen im Landkreis besteht sehr hoher Betreuungsbedarf in Krippe, Kindergarten und Hort.
Ein zunehmendes Problem stellt der weiter steigende Fachkräftemangel dar, es fehlen zunehmend ausgebildete ErzieherInnen.