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22.04.2016

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Übergabe der Förderbescheide am Donnerstag im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur / Landkreis Ludwigslust-Parchim mit drei Projektgebieten beteiligt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat gute Aussicht auf Teilhabe am Bundesprogramm „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.  Fristgerecht zum 31. Januar dieses Jahres hatte der Landkreis Anträge für drei Projektgebiete gestellt, die Übergabe der vorläufigen Förderbescheide für diesen ersten Projektaufruf erfolgt am Donnerstag kommender Woche (28.04.2016) im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in Berlin. „Ich gehe davon aus, dass wir Fördermittel für alle drei Gebiete erhalten werden“, sagt Landrat Rolf Christiansen. Gewissheit über den Fördersatz und die tatsächliche Höhe der Förderung werde es dann am Tag der Übergabe geben.

Mit der Bewilligung per vorläufiger Förderbescheide des Bundes und des Landes schreibt der Landkreis Ludwigslust-Parchim Ausbauprojekte aus, soweit die Gemeindevertretungen entsprechende Grundsatzbeschlüsse zum Ausbau und zur Übernahme des Eigenanteils gefasst haben.

Die im ersten Projektaufruf beschriebenen drei Regionen im Landkreis Ludwigslust-Parchim umfassen Teile des Amtes Eldenburg-Lübz mit den Gemeinden Tessenow, Suckow, Siggelkow, Passow, Kreien, Kritzow, Gischow, Gehlsbach, Gallin-Kuppentin einschließlich Barkhagen und Ganzlin im Amt Plau, Teile des Amtes Sternberger Seenlandschaft (Sternberg, Borkow, Kobrow, Mustin, Blankenberg, Weitendorf, Hohen Pritz, Langen Jarchow, Zahrensdorf) sowie eine Region zwischen der Landesgrenze und Schwerin mit Wittendörp (Amt Wittenburg), Kogel (Amt Zarrentin), Dümmer, Stralendorf, Warsow, Schossin, Zülow (Amt Stralendorf). Für den zweiten Projektaufruf bis Ende April dieses Jahres werden seitens der Kreisverwaltung weitere Anträge vorbereitet, um möglichst viele potenzielle Ausbaugebiete zu erschließen.

Insgesamt stehen im Rahmen des im November vergangenen Jahres gestarteten Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ aus Bundesmitteln rund 2,7 Milliarden Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden.