17.03.2016
Veterinäramt: Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroamilbe ist Pflicht
Erwerb der Medikamente wird auch 2016 mit Fördermitteln unterstützt – Anmeldefrist endet am 8. April
Varroamilben sind in den Bienenvölkern unseres Landes flächendeckend präsent und verursachen in jedem Jahr Verluste durch direkte Schäden, aber auch indirekt durch die Übertragung von Viruskrankheiten auf die Bienen. Obwohl selbst bei fachgerechter Behandlung keine vollständige Verdrängung des Parasiten erreichbar ist, kann eine regelmäßig und planmäßig durchgeführte Behandlung verhindern, dass es zu einem Zusammenbruch der Völker kommt. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde daher die Behandlung der Bienenvölker gegen Varroose am 9. März 2016 angeordnet.
Wie in den vergangenen Jahren wird der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroa-Milbe bei unseren Honigbienen mit Fördermitteln unterstützt. Dabei liegt der Fördersatz anders als in früheren Jahren bei 50% des Nettopreises des Medikaments. Der Erwerb geförderter Medikamente steht jedem Imker zu, unabhängig davon, ob er in einem Verein organisiert ist oder nicht.
Neu ist ab diesem Jahr, dass der Imker die Medikamente mit einem Formular verbindlich mit seiner Unterschrift bestellen muss. Dieses Formular kann sowohl auf der Seite des Landesimkerverbandes (www.imkermv.de Arzneimittelbestellung) oder auf der Seite des Landkreises Ludwigslust-Parchim (www.kreis-lup.de) heruntergeladen werden.
Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die nichtorganisierter Imker. Letztere können die Bestellung auch über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Fax 03871/ 722 77 3999) anmelden oder direkt per Fax oder Mail beim Landesverband der Imker MV einreichen. Anmeldefrist ist der 8. April 2016.
Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Das entbindet den Imker jedoch nicht von seiner Behandlungspflicht! In diesem Fall sind verschreibungspflichtige Medikamente wie Apiguard, Api Life Var, Oxuvar oder Oxalsäure-Dihydratlösung 3,5% ad us.vet. über einen Tierarzt zu beziehen. Thymovar ist frei verkäuflich. Bienenhalter können es ebenso wie Ameisensäure 60% ad us. vet., Varroacid 60 bzw. Milchsäure 15% ad us. vet. zur Varroosebekämpfung beziehen und anwenden.
Jede medikamentelle Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig:
Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
Sommer: nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
Winter: nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.
Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.
An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird! Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Darüber hinaus sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) anzumelden.