Zurück zur Listenansicht

21.12.2016

Kulturförderung im Jahr 2017 möglich

Gemeindeübergreifende Vorhaben stehen im Fokus der Förderung

Der Landkreis wird auch im Jahr 2017 wieder auf der Grundlage seiner „Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen für Projekte im kulturellen Bereich“ vielfältige Kulturmaßnahmen fördern.

Ziel der kreislichen Kulturförderung ist die Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie soll die Entwicklung eines attraktiven, vielseitigen und kreativen Kulturangebots für Bürger und Besucher des Landkreises unterstützen.

Förderfähig sind gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen. Die Einbringung von Eigenmitteln ist eine Fördervoraussetzung.

Entsprechende Auskünfte erteilen zusätzlich die zuständigen Ansprechpersonen im Fachdienst Bildung, Kultur und Sport:

  • Roswitha Krüger, Tel.: 03871 722-4009 bzw.
  • Hartmut Puls, Tel.: 03871 722-4010
  • Eine kreisliche Förderung für kulturelle Projekte, deren Umsetzungen für das II. Halbjahr 2017 geplant sind, ist bis spätestens 30.06.2017 zu beantragen.
  • Zu beachten ist, dass die Förderanträge für kulturelle Projekte, deren Umsetzung für das I. Halbjahr 2017 geplant sind, bis zum 31.01.2017 beim Fachdienst Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Ludwigslust-Parchim einzureichen sind.

Über eine etwaige Förderung von kulturellen Projekten kann erst entschieden werden, wenn alle notwendigen Antragsunterlagen fristgemäß und vollständig vorliegen.