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11.07.2016

Schutz von Flora und Fauna

Richtlinie wird im bestehenden FFH-Gebiet „Erweiterung Wismarbucht“ umgesetzt

Für das seit 2008 bestehende Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Erweiterung Wismarbucht“ wird mit der Erarbeitung des Managementplanes begonnen. Hiermit werden die Verpflichtungen, die sich aus der europäischen FFH-Richtlinie er­geben, umgesetzt. Hauptziel der Richtlinie ist es, den günstigen Er­haltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebens­räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen. Bei diesem Gebiet handelt es sich um ein sogenanntes „marines“ Gebiet, das ausschließlich Meeresflächen der Ostsee umfasst und deshalb gesondert betrachtet werden muss. Seeseitig schließt es an das FFH-Gebiet „Wismarbucht“ an. Gleichzeitig wird es vom Europäischen Vogelschutzgebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ überlagert.
Nach Abschluss der Ermittlung der Grundlagendaten findet voraussichtlich im Dezember 2016 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, zu der gesondert eingeladen wird. Auf der Veranstaltung werden die Regelungen zur Managementplanung, der Ablauf des weiteren Planungsprozesses, Vorkommen, Bewertungsergebnisse und Ziele zum Erhalt zu Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie zusammenfassend vorgestellt. Im Anschluss werden Maßnahmenvorschläge unter Einbezug der betroffenen Interessenvertreter erarbeitet. Nähere Informationen und Dokumente zum Planungsprozess finden Sie zukünftig auch im Internet unter www.stalu-mv.de (Stichwortsuche: DE 1934-303 oder Erweiterung Wismarbucht).
Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Ver­braucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gefördert.


Für Rückfragen, Hinweise und Anregungen steht Ihnen Herr Pranz (Tel: 0385/59586-220) als Projektverantwortlicher zur Verfügung.