15.12.2016
Geflügelpest: Erste Restriktionsgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufgehoben
Aufstallungsgebot bleibt jedoch weiterhin bestehen, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sieht Gefahr noch nicht gebannt
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat die Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen über Schutzmaßnahmen nach dem Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei Wildvögeln im Bereich Döpe See am Nordufer des Schweriner Sees und im Bereich Alt Schwerin am nordwestlichen Ufer des Plauer Sees aufgehoben. Die vor etwa vier Wochen nach Feststellung von infizierten Wildvögeln festgelegten Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete in diesen Bereichen bestehen damit nicht mehr. Entsprechende Verfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Des Weiteren kündigt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, dass die Aufhebung des Restriktionsgebietes Gallentin voraussichtlich am 17. Dezember erfolgen kann. Das Sperrgebiet wegen des Ausbruchs der Geflügelpest bei Hausgeflügel in Demen wird voraussichtlich ab dem 18. Dezember in ein Beobachtungsgebiet herabgestuft. Verfügungen zu beiden Gebieten erfolgen gesondert auf der Internetseite des Landkreises.
Seit Festlegung des ersten Restriktionsgebiets am Döpe See wurden weder im Landkreis Ludwigslust-Parchim selbst, noch in den angrenzenden Landkreisen, verendete Wildvögel mit Erregernachweis gefunden, die den Landkreis Ludwigslust-Parchim tangieren. Die Maßnahmen, die in wegen hochpathogener aviärer Influenza bei einem Wildvogel nach Geflügelpestverordnung anzuordnen wären, wurden durch andere Rechtsvorschriften inzwischen umgesetzt. Insbesondere ist hier die Änderung der Geflügelpestverordnung zu nennen, nach der die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf Anordnung der Bundesregierung für jeden Geflügelhalter (nicht nur für Bestände mit mehr als 1000 Tieren) gelten. Diese Verordnung ist unter dem Stichwort Bund auf der Internetseite des Landkreises verlinkt.
Das Aufstallungsgebot vom 11. November dieses Jahres gilt unabhängig von der Aufhebung der Restriktionen für die einzelnen Ausbruchsgebiete weiter. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung geht davon aus, dass es auch noch längere Zeit in Kraft bleiben wird. Erst am Dienstag wurde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Greifvogel positiv auf den Erreger getestet. Die Gefahr ist nach Einschätzung der Fachleute noch nicht gebannt, auch wenn die Nachweise weniger werden. Dies kann u.a. auch der milden Witterung geschuldet sein.
Insgesamt haben sich die meisten Tierhalter in den vergangenen Jahren gut auf die wiederkehrende Situation eingestellt. Es werden nur wenige Verstöße gegen das Aufstallungsgebot angezeigt. Da jedes Jahr im Herbst, aber auch im Frühjahr mit dem Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln und einer Aufstallungsanordnung gerechnet werden muss, sind die Tierhalter gut beraten Vorsorge zu treffen.
Die Geflügelpestverordnung sieht nicht nur die Haltung im geschlossenen Stall vor. Es ist auch zulässig, die Tiere in einer Art Voliere zu halten. Das heißt, die Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und über eine gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügen. Wer rechtzeitig eine solche Schutzvorrichtung baut, kann die Belastung seiner Tiere durch eine plötzliche und beengende Aufstallung erheblich vermindern, heißt es von Seiten des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Es ist auch sinnvoll, Enten und Gänse so zur Mast aufzustellen, dass sie rechtzeitig vor Eintreten des Vogelzugs schlachtreif sind und geschlachtet werden können. Dadurch werden auch haltungsbedingte Qualitätsverluste und Gewichtsabnahme vermieden.