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20.07.2016

Amerikanische Faulbrut fährt gern Auto

Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim: Sorgloser Umgang mancher Imker mit der Bienenseuche könnte zur weiteren Ausbreitung beitragen und weitere Bienenvölker gefährden

Sperrbezirk wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut im Stadtgebiet von Schwerin seit 2012, Sperrbezirke in Brüel und Lüttenmark seit Mitte Mai 2016 – der Honig aus diesen Bereichen kann zwar unbedenklich verzehrt werden, die Haltung und Bewirtschaftung der Bienenvölker unterliegt jedoch starken Einschränkungen. Umso unverständlicher ist es für die zuständigen Veterinäre beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, dass sie nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb der Sperrbezirke immer erneut auf nicht angemeldete Bienenhaltungen und ohne Gesundheitsbescheinigung erworbene Bienenvölker stoßen. Nicht nur in einem Fall wurde so die Amerikanische Faulbrut erfolgreich „verteilt“.

Inzwischen sollte jeder Imker wissen, dass die Bienenhaltung sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse vor Beginn der Haltung der Bienen anzumelden ist. Es ist nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Tierseuchenvorsorge Neuimker, die bei einem Imker Bienenvölker übernehmen, auf diese Pflicht hinzuweisen. Ein noch wichtigerer Beitrag zur Gesunderhaltung der Bienen ist aber, vor jeglichem Ortswechsel von Bienenvölkern sich beim zuständigen Veterinäramt ein aktuelles Gesundheitszeugnis zu holen. Dieser Beitrag dient nicht nur dem Schutz anderer Bienenvölker, sondern vor allem auch dem der eigenen. Denn sollten bei der Untersuchung der für das Attest erforderlichen Futterkranzprobe Faulbrut-Sporen gefunden werden, können durch die richtigen Maßnahmen ein Ausbruch der Bienenseuche verhindert und die Bienenvölker erhalten werden.

„Meine Bienen sind gesund. Bei meinen Völkern ist nichts zu sehen“, lautet die häufigste Begründung für diesen Verstoß gegen die Vorschriften der Bienenseuchenverordnung. Ein fataler Irrtum: die Sporen können sich länger als ein Jahr bereits im Volk halten, ohne dass klinische Anzeichen an der Brut zu finden sind. Zudem gibt es zwei unterschiedliche Erregerstämme. Einer davon tötet die Bienenmaden bereits lange vor der Verdeckelung der Zellen. Die Bienen räumen die abgestorbene Brut aus. Fadenziehende Massen, löchrige Zelldeckel, typischer Geruch – all die klassischen Anzeichen können gar nicht erst entstehen. Ist die Königin noch jung und kräftig und das Volk stark, sieht auch der geübteste Untersucher keine Anzeichen der Erkrankung. Aufschluss über eine Infektion kann nur die Futterkranzprobe geben. Sorglosigkeit bei der Interpretation der Befunde kann fatale Folgen haben: „geringgradiger Sporenbefall“ besagt lediglich, dass in der Probe nur geringgradige Sporenmengen nachgewiesen wurden. Die Sporen sind in den Futterzellen nicht gleichmäßig wie in einer Lösung verteilt. Häufig gibt es „Sporennester“. Wird die Probe in der Volltracht oder unmittelbar nach einer Futtergabe entnommen, führt das zu einem deutlichen Verdünnungseffekt. Ungleichmäßige Probenmengen in einer Sammelprobe tun ein Übriges. Ein Sporennachweis hat daher immer die Funktion eines Rauchmelders: es muss nicht gleich brennen, aber es ist etwas nicht in Ordnung. In jedem Fall besteht dringender Handlungsbedarf.

Gut beraten ist auch jeder Imker, der nicht wandert, regelmäßig selbst Proben zur Untersuchung einzusenden. Gerade starke Völker räubern gern – und bringen mit der Beute auch die Sporen mit, wenn eine unerkannte Quelle in der Nähe ist. Die Untersuchung einer Sammelprobe kostet wenig mehr als ein Glas Honig. Und schließlich gehen viele Imker selbst zu Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt. Warum eigentlich nicht auch mit ihren Bienen?