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24.11.2017

Jugendschöffen gesucht

Jugendhilfeausschuss des Kreistages Ludwigslust-Parchim wählt Kandidatinnen und Kandidaten in die Vorschlagsliste für die Gerichtsbezirke Ludwigslust und Schwerin

Gegenwärtig wird die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für ihre fünfjährige Tätigkeit am Jugendschöffengericht im Landkreis Ludwigslust-Parchim und am Amtsgericht Schwerin vorbereitet.

Für die am 1. Januar 2019 beginnende neue Wahlperiode sind für den Amtsgerichtsbezirk Ludwigslust jeweils 135 Frauen und Männer durch den Jugendhilfeausschuss des Kreistages Ludwigslust-Parchim in die Vorschlagsliste zu wählen. Für den Bereich des Schweriner Gerichts – zuständig für die Gemeinden des Amtes Stralendorf, die Gemeinden Sülstorf, Lübesse und Uelitz des Amtes Ludwigslust-Land sowie die Gemeinden Banzkow, Cambs, Crivitz-Stadt, Dobin am See, Gneven, Langen Brütz, Leezen, Pinnow, Plate, Raben Steinfeld und Sukow des Amtes Crivitz – werden jeweils 17 Frauen und Männer benötigt. Interessenten können sich an die Amts- und Stadtverwaltungen sowie den Fachdienst Jugend des Landkreises wenden.

Schöffen sind als ehrenamtliche Richter Teil der Rechtsprechung. Sie üben durch ihr Amt Staatsgewalt aus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege. Gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern urteilen sie „Im Namen des Volkes“ über Schuld und Unschuld ihrer Mitbürger. Die Mitwirkung der Schöffen ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr gesunder Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen.

In die Zuständigkeit der Jugendschöffengerichte fallen Straftaten, bei denen eine Jugendstrafe zu erwarten ist. Für die Aufstellung der Vorschlagslisten zur Jugendschöffenwahl ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises zuständig. Die Wahlperiode der derzeitigen Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2018.

Auf die Vorschlagslisten müssen die gleiche Anzahl Männer und Frauen gesetzt werden und insgesamt doppelt so viele Kandidaten wie Schöffen benötigt werden. Durch diese schwierigen gesetzlichen Vorgaben ist ein rechtzeitiges Aufstellen der Listen erforderlich. Die Auswahl der Jugendschöffen erfolgt dann durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten Ludwigslust und Schwerin.

Kandidaten sollen das 25. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen deutsche Staatsbürger sein. Nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen z. B. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs bzw. hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener, Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker. Nähere Informationen erteilt der Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust- Parchim.

Den Schöffen darf wegen ihres Ehrenamtes kein Nachteil am Arbeitsplatz erwachsen. Schöffen erhalten eine Entschädigung, Fahrkostenerstattung und bei Verdienstausfall einen zusätzlichen Ausgleich. Auch darüber informiert bei Bedarf der Fachdienst Jugend.

Interessenten können sich bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen ab sofort bei der zuständigen Amts- bzw. Stadtverwaltung bewerben. Entsprechende Listen für die Erfassung der notwendigen Daten liegen dort vor. Eine Bewerbung ist auch beim Fachdienst Jugend möglich. Für Informationen zum Schöffenamt steht beim Fachdienst Jugend Herr Görn (03871 722-5161, Mail: ugoern@kreis-lup.de) zur Verfügung.