11.12.2017
Kulturförderung auch im Jahr 2018 möglich
Gemeindeübergreifende Vorhaben stehen im Fokus der Förderung

Der Landkreis wird auch im Jahr 2018 wieder auf der Grundlage seiner „Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen für Projekte im kulturellen Bereich“ vielfältige Kulturmaßnahmen fördern. Ziel der kreislichen Kulturförderung ist die Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie soll die Entwicklung eines attraktiven, vielseitigen und kreativen Kulturangebots für Bürger und Besucher des Landkreises unterstützen. Förderfähig sind gemeindeübergreifende öffentliche Vorhaben, Veranstaltungen und Initiativen:
• mit innovativen Ansätzen der Kulturarbeit, die Modellcharakter aufweisen,
• zur Pflege der niederdeutschen Sprache, des Liedgutes, der Traditionspflege, der volkskundlichen
Heimatpflege und -forschung
• die überregionalen Charakter haben und/oder den überregionalen Kulturaustausch fördern,
• die Teil einer Bündelung bzw. Verknüpfung von touristischen Angeboten sind, insbesondere von Angeboten des Städte- und Kulturtourismus,
• die durch ihre Inhalte nachhaltige Synergieeffekte zur gezielten Stärkung des infrastrukturell schwach entwickelten ländlichen Raumes erzeugen.
Die Einbringung von Eigenmitteln ist eine Fördervoraussetzung. Zu beachten ist, dass die Förderanträge für kulturelle Projekte, deren Umsetzung für das I. Halbjahr 2018 geplant sind, bis zum 31. Januar 2018 beim Fachdienst Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Ludwigslust-Parchim einzureichen sind. Über eine etwaige Förderung von kulturellen Projekten kann erst entschieden werden, wenn alle notwendigen Antragsunterlagen fristgemäß und vollständig vorliegen und der Haushalt des Landkreises freigegeben ist.
Beratungen und Auskünfte zur Antragstellung erteilen die zuständigen Ansprechpartner im Fachdienst Bildung, Kultur und Sport.
Kontakt:
Roswitha Krüger
Tel.: 03871 722-4009
E-Mail: roswitha.krueger@kreis-lup.de
Hartmut Puls
Tel.: 03871 722-4010
E-Mail: hartmut.puls@kreis-lup.de