27.03.2017
Veterinäramt: Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroamilbe ist Pflicht
Erwerb der Medikamente wird auch 2017 mit Fördermitteln unterstützt / Schriftliche Bestellung muss bis 13. April in der Geschäftsstelle des Landesimkerverbandes vorliegen
Varroamilben sind in den Bienenvölkern Mecklenburg-Vorpommerns flächendeckend präsent. Sie verursachen in jedem Jahr Verluste durch direkte Schäden, aber auch indirekt durch die Übertragung von Viruskrankheiten auf die Bienen. Obwohl selbst bei fachgerechter Behandlung keine vollständige Verdrängung des Parasiten erreichbar ist, kann eine regelmäßige und planmäßige Behandlung verhindern, dass es zu einem Zusammenbruch der Völker kommt. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde daher die Behandlung der Bienenvölker gegen Varroose am 09.03.2016 angeordnet.
Wie in den vergangenen Jahren wird der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroamilbe bei Honigbienen mit Fördermitteln unterstützt. Dabei liegt der Fördersatz anders als in früheren Jahren bei 50 Prozent des Nettopreises des Medikaments. Der Erwerb geförderter Medikamente steht jedem Imker zu, unabhängig davon, ob er in einem Verein organisiert ist oder nicht. Jeder Imker muss die Medikamente mit einem Formular verbindlich mit seiner Unterschrift bestellen. Dieses Formular kann sowohl auf der Seite des Landesimkerverbandes (www.imkermv.de Arzneimittelbestellung) oder auf der Seite des Landkreises Ludwigslust-Parchim (www.kreis-lup.de) heruntergeladen werden.
Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die nichtorganisierter Imker. Letztere können die Bestellung auch über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim anmelden oder direkt per Post beim Landesverband der Imker MV, Feldstr. 3, 17033 Neubrandenburg einreichen. Das unterschriebene Original der Bestellung muss bis zum 13. April 2017 beim Landesimkerverband vorliegen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Das entbindet den Imker jedoch nicht von seiner Behandlungspflicht. In diesem Fall sind verschreibungspflichtige Medikamente wie Apiguard, Api Life Var, Oxuvar oder Oxalsäure-Dihydratlösung 3,5% zum Gebrauch bei Tieren über einen Tierarzt zu beziehen. Thymovar ist frei verkäuflich. Bienenhalter können es ebenso wie Ameisensäure 60%, Varroacid 60 bzw. Milchsäure 15% (jeweils zum Gebrauch bei Tieren) zur Varroosebekämpfung beziehen und anwenden.
Jede medikamentelle Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig:
Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
Sommer: nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
Winter: nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.
Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.
An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird! Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Darüber hinaus sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) anzumelden.