22.12.2017
Sicherer Umgang mit Pyrotechnik
Information über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 anlässlich des Jahreswechsels 2017/2018
Jedes Jahr zur Silvesterzeit ereignen sich zahlreiche Brände und Unfälle. Hauptursache ist immer wieder unsachgemäßer oder leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Folgendes ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nicht erlaubt. Personen unter 12 Jahren dürfen auch keine Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1) abbrennen. Die beiliegende oder aufgedruckte Gebrauchsanweisung ist unbedingt einzuhalten. In den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist es aus Gründen der Brandgefahr am 31.12. und am 01.01. des jeweiligen Jahres verboten:
1. im Umkreis von 200 m um brandgefährdete Objekte (reetgedeckte Gebäude, Holzlager) das Abbrennen von Raketen und so genannten „Römischen Lichtern“,
2. im Umkreis von 100 m um brandgefährdete Objekte (reetgedeckte Gebäude, Holzlager) das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Klasse 2,
3. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen vorzunehmen.
Weiterhin wird zum Jahreswechsel erneut vor dem Kauf von und dem Umgang mit Feuerwerkskörpern gewarnt, die im Nachbarland Polen erworben werden können. Da die Herstellung dieser Erzeugnisse zum Teil weder überwacht noch kontrolliert werden. Die pyrotechnischen Gegenstände aus der Republik Polen genügen deshalb nicht den bei uns in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen und bereits ihre Einfuhr ist strafbar.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes oder die einschlägigen Rechtsverordnungen können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder mit Geldbuße geahndet werden.