11.08.2015
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde vom 04. August 2015 / Zutagefördern von Grundwasser in Grebs
s. Anlage