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11.08.2015

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde vom 29. Juli 2015 / Zutagefördern von Grundwasser in Wöbbelin

s. Anlage