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03.11.2016

Öffentliche Bekanntmachung

der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH über den Jahresabschlusses 2015 gemäß § 14 Abs. 5 KPG

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wurde von der Treurat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft und am 01. März 2016 mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, 19288 Ludwigslust, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V (Gesetz über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe – Kommunalprüfungsgesetz -KPG) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftervertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Unter der Voraussetzung, dass der Gesellschafter der Gesellschaft auch weiterhin ausreichend liquide Mittel zuführt und somit gewährleistet ist, dass künftige Verluste und Liquiditätsdefizite auch weiterhin ausgeglichen werden können, geben die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass.

Diesen Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung (IDW Prüfungsstandard 450).

2. Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 24.06.2016 den Prüfbericht freigegeben.

3. Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklen-burg mbH hat am 13.04.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Der von der Treurat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015, der mit einer Bilanzsumme von EUR 128.195,35 und einem Jahresfehlbetrag von EUR -395.104,33 abschließt, wird hiermit festgestellt.

Der Jahresverlust 2015 i.H.v. EUR -395.104,33, ist mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Dem Beirat und der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwest-mecklenburg ist Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht werden in der Zeit vom 21.11.2016 bis 20.12.2016 in den Räumen der Gesellschaft in der Lindenstraße 30 in 19288 Ludwigslust öffentlich ausgelegt und sind während der Geschäftszeiten von 08:00 bis 15:00 Uhr von jedermann einsehbar.