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27.07.2016

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2010 für den Altkreis Ludwigslust

Gem. § 60 Abs. 6 KV M-V wird der Beschluss des Kreistages Ludwigslust-Parchim vom 14.07.2014 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und über die Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2010 für den Altkreis Ludwigslust mit folgenden Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:

1. Der Kreistag beschließt die Bildung einer zweckgebundenen Ergebnisrücklage gem. § 18 Abs. 3 GemHVO-Doppik i. H. v. 1.301.246,47 EUR.

2. Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 des Landkreises Ludwigslust sowie den hierzu gefertigten Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2010 des Landkreises Ludwigslust wird mit einem Bilanzvolumen von 210.980.793,26 EUR bei einem ausgewiesenen Jahresverlust von 0 EUR und einen ausgewiesenen Eigenkapital von 63.513.291,50 EUR festgestellt.

4. Der Kreistag entlastet entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Landrat für das Haushaltsjahr 2010.

Der Jahresabschluss, der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes  liegen zur Einsichtnahme von Montag, 01.08.2016 bis Freitag, 12.08.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Straße 25, Zimmer 327, 19370 Parchim öffentlich aus