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23.12.2016

Öffentliche Bekanntmachung

Jahresabschluss 2015 der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR Schwerin

Gemäß § 11 der Satzung und § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes macht die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR mit dieser Veröffentlichung die Feststellung des Jahresabschlusses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes öffentlich bekannt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß Kommunalprüfungsgesetz in der Zeit vom 16.01.2017 bis 20.01.2017 im Sekretariat der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR Eckdrift 93 in Schwerin, Raum 206 zur Einsichtnahme aus.

 

1. Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR

 

Am 21.07.2016 tagte der Verwaltungsrat der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR und fasste folgenden Beschluss:

 

1. Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresabschluss 2015 der KSM.


2. Der Verwaltungsrat erteilt dem Vorstand der KSM für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung.

 

2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Gemäß § 9 der Satzung i.V.m. §§ 11 ff. KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Kommunalunternehmens. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und §§ 11ff. KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kommunalunternehmens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kommunalunternehmens geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Schwerin, den 17. Juni 2016

 

ACCO GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

 

gez. Zayas                    gez. Huse                                                Siegel

Perez Zayas                          Huse

Wirtschaftsprüfer                   Wirtschaftsprüfer

 

 3. Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

 

Der Landesrechnungshof hat mit Schreiben vom 29.11.2016 den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung freigegeben (§ 14 Abs. 4 KPG).