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23.06.2016

Öffentliche Bekanntmachung

Allgemeine Informationen der unteren Wasserbehörde zu Grundstücken mit dezentraler Kleinkläranlage

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim informiert hiermit alle Grundstückseigentümer, die ihr Abwasser über eine dezentrale Kleinkläranlage behandeln.

Bisher waren die Grundstückseigentümer durch die Regelungen in den wasserrechtlichen Erlaubnissen verpflichtet die Wartungsberichte und Analytikprotokolle für ihre Kleinkläranlagen der unteren Wasserbehörde zu übergeben.

Es besteht für die unteren Wasserbehörden nach Wasserhaushaltsgesetz § 88 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die Möglichkeit gegenüber den Wartungsfirmen anzuordnen, die bei der regelmäßigen Wartung der KKA gemessenen und beobachteten Daten,  in einer bestimmten Form zu übermitteln.

Durch die untere Wasserbehörde wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Schnittstelle (digitales Wartungsprotokoll - DIWA) eingerichtet um die Wartungsprotokolle digital einlesen zu können. In diesem Zusammenhang werden die Wartungsfirmen verpflichtet die Wartungsprotokolle der unteren Wasserbehörde direkt in digitaler Form zu übergeben. Eine Zustimmung des Grundstückseigentümers zu dieser Verfahrensweise ist nicht notwendig.

Darauf hinweisen möchten wir, dass die für die jeweiligen Kleinkläranlagen vorgesehenen Wartungshäufigkeiten einzuhalten sind. Das ist in der Regel bei technischen Anlagen zwei Mal pro Jahr und bei Pflanzenbeeten ein Mal jährlich durchzuführen. Bei einigen Anlagen besteht sogar drei Mal pro Jahr eine Wartungspflicht.

Die für die Kleinkläranlagen und Sammelgruben geforderten Dichtheitsnachweise dürfen nur durch sachkundige Firmen durchgeführt werden.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Genehmigung und Nutzung von Kleinkläranlagen oder Sammelgruben wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde des Landkreises.