16.12.2016
2. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
zur Änderung der 1. Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen nach dem Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei Hausgeflügel vom 25.11.2016
Punkt I der 1. Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung wird wie folgt geändert:
I. Aufhebung des Sperrbezirkes Der mit Verfügung vom 25.11.2016 festgelegte Sperrbezirk wird aufgehoben. Für die Orte, Ortsteile und Ortslagen Demen, Kobande und Venzkow gelten ab sofort die Maßgaben des Beobachtungsgebietes.
Alle übrigen Anordnungen der Verfügung vom 25.11.2016 bleiben unberührt.
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im überwiegend öffentlichen Interesse angeordnet.
III. Inkrafttreten Abweichend von der gesetzlichen Regelung tritt diese Allgemeinverfügung am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Der vollständige Wortlaut der Verfügung einschließlich Begründung kann während der Dienstzeiten im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung an den Dienststandorten Ludwigslust, Parchim und Schwerin eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.
Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323 in 19055 Schwerin beantragt werden.
Parchim, den 17. Dezember 2016
Im Auftrag
Dr. Brüggemann
Amtstierärztin