02.06.2016
Bekanntmachung
nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG)1
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde
vom 02.06.2016
Herr Dr. Sieghard Asmus aus 19386 Kreien, Am Feldweg 9, beabsichtigt das Vorhaben
Erweiterung des vorhandenen Biotops auf seinem Grundstück
auszuführen.
Vom Vorhaben betroffen sind das Flurstück :
Gemarkung Flur Flurstücke
Kreien 4 29/4
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)2 in Verbindung mit § 107 Abs. 1 des Landeswasser-
gesetzes (LWaG)3 erteilen.
i.A.
Krippenstapel
1 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 08. April 2013 (BGBl. I S.734) geändert worden ist
2 WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1520)
3 LWaG: Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeswassergesetz - LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVOBL. M-V S. 583, 584)