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02.06.2016

Öffentliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung - Teileinziehung gemäß § 9 (2) StrWG M-V in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V

Entsprechend § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42) in der aktuellen Fassung, wird durch den Landkreis Ludwigslust – Parchim in der Stadt Brüel, Gemarkung Brüel, Flur 2, Flurstücke 30/5 und 3/14 eine Teilfläche des öffentlichen Weges „Am Mühlenberg“ teileingezogen.

Die Benutzung wird auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt.

 

Abweichend vom Üblichen (zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung) wird für die Allgemeinverfügung festgelegt, dass mit dem folgenden Tag auf die Bekanntmachung die Verfügung als bekanntgegeben gilt (VwVfG M-V § 41 (4) letzter Satz).

 

Die vollständige Allgemeinverfügung kann zu den dienstüblichen Zeiten bei der

 

Kreisverwaltung Landkreis Ludwigslust  – Parchim

Fachdienst Straßen- und Tiefbau

Dienstgebäude Parchim, Raum 413

Putlitzer Str. 25

19370 Parchim

 

eingesehen werden.

 

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust – Parchim, Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim, einzulegen.

 

Im Auftrag

 

 

gez. Zimek

SB Straßenrechtsangelegenheiten