28.10.2016
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2011 für den Altkreis Parchim
Gem. § 60 Abs. 6 KV M-V wird der Beschluss des Kreistages Ludwigslust-Parchim vom 06.10.2016 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und über die Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2011 für den Altkreis Parchim mit folgendem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:
- Der Kreistag beschließt nach § 18 Abs. 2 Satz 4 GemHVO-Doppik i. V. m. der VV zur GemHVO-Doppik zu § 18 Ziffer 18.4 den per 31.12.2011 aufgelaufenen negativen Saldo aus dem Ergebnisvortrag und dem Jahresergebnis 2011 aus der Kapitalrücklage zu decken. Dabei erfolgt i. H. v. 94.034,67 EUR eine Entnahme aus der per 31.12.2011 bestehenden Kapitalrücklage des Altkreises Parchim. Der nach Abzug der noch im Jahresabschluss 2011 ausgewiesenen Kapitalrücklage verbleibende ungedeckte Betrag i. H. v. 6.967.749,73 EUR wird mit Zusammenführung der beiden Landkreise aus dem gemeinsamen Bestand der Kapitalrücklage per 31.12.2011 gedeckt.
- Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 des Landkreises Parchim sowie den hierzu gefertigten abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2011 des Landkreises Parchim wird mit einem Bilanzvolumen von 156.565.141,92 EUR bei einem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -3.553.486,17 EUR und einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag 6.967.749,73 EUR festgestellt.
- Der Kreistag entlastet entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Landrat für das Haushaltsjahr 2011.
Der Jahresabschluss, der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme von Mittwoch, den 02.11.2016 bis Mittwoch, den 16.11.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Landratsamt Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Straße 25, Zimmer 328, 19370 Parchim öffentlich aus.