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01.03.2019

Öffentliche Bekanntmachung

des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde vom 22.02.2019 über die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes Prislich im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Gemäß § 136 Abs. 2 Landeswassergesetz M-V sind die auf der Grundlage des DDR-Wassergesetzes festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete, bei denen die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht mehr vorliegen, aufgehoben.

Das nach dem DDR-Wassergesetz festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet Prislich dient nicht mehr der öffentlichen Wasserversorgung und erfüllt somit nicht mehr die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz. Das Versorgungsgebiet wurde vom Wasserwerk Wanzlitz übernommen. Durch den Wegfall der schutzbedürftigen öffentlichen Wasserversorgungsanlage erfüllen die Schutzanordnungen keine Ordnungsaufgabe im Sinne des § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und sind daher funktionslos.

Das mit Kreistagsbeschluss 105-19/77 vom 03.08.1977 und mit Kreistagsbeschluss 71-14/87 vom 25.03.1987 festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet Prislich ist aufgehoben. Es hat mit sofortiger Wirkung keine Verbindlichkeit mehr.

 


Im Auftrag

Czubak
Fachdienstleiterin