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14.06.2019

Öffentliche Bekanntmachung

Erste Änderung der Allgemeinverfügung zur Durchführung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) vom 05.09.2016

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim erlässt folgende

1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Durchführung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) vom 05.09.2016

Punkt 4 Satz 1 der Allgemeinverfügung zur Durchführung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) vom 05.09.2016 wird wie folgt geändert:

Die Untersuchungen nach Ziffer 1 sind einmal jährlich im Abstand von 12 Monaten durchzuführen.

Inkrafttreten
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2014 (GVOBl. M-V S. 476) tritt diese Allgemeinverfügung zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Begründung:
Aufgrund des bundesweit erreichten Sanierungsstandes der Rinderbestände ist aus epidemiologischer Sicht die Reduzierung auf eine einmal jährliche Untersuchung auf Antikörper gegen das BVD-Virus zur Früherkennung der Seuche im Regelfall ausreichend. 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Str. 25, einzulegen.

 

Stefan Sternberg
Landrat