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24.01.2019

Öffentliche Bekanntmachung

des Jahresabschlusses 2017 vom Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim, gem. § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz

Der Kreistag des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Jahresabschluss 2017 des Abfallwirtschaftsbetriebes Ludwigslust-Parchim (ALP) mit einer Bilanzsumme von  4.348.013,03 € wird ordnungsgemäß festgestellt.

Im Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung wurde für das Geschäftsjahr 2017 ein Jahresgewinn in Höhe von 144.839,66 € ausgewiesen. Der ausgewiesene Jahresüberschuss soll mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet werden.

Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gemäß § 316 HGB haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 (Anlage 1.1) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 1.2) des Abfallwirtschaftsbetriebes unter dem Datum vom 09. Juli 2018 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim, Ludwigslust für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abfallwirtschaftsbetriebes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abfallwirtschaftsbetriebes liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Abfallwirtschaftsbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abfallwirtschaftsbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abfallwirtschaftsbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Abfallwirtschaftsbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Abfallwirtschafts-betriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse ent-spricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden landes-rechtlichen Bestimmungen und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Abfallwirtschaftsbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Abfallwirtschaftsbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abfallwirtschaftsbetriebes haben sich durch die aufgrund der Gebührenunterdeckungen der Jahre 2015 und 2016 geändert und ab dem 1. Januar 2017 geltende Gebührensatzung verbessert. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2017 4,9 % der Bilanzsumme.“

Schwerin, 09. Juli 2018

AWADO Deutsche Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

 

Wienandt                                                          Lukrafka

Wirtschaftsprüfer                                              Wirtschaftsprüfer

 

Der Landesrechnungshof M-V gibt den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 (§ 14 Abs. 4 KPG) mit Schreiben vom 17.12.2018 weiter.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim für das Jahr 2017 werden in der Zeit vom 04.02.2019 bis zum 18.02.2019 in den Räumen des Abfallwirtschaftsbetriebes Ludwigslust-Parchim, 19288 Ludwigslust, Garnisonsstraße 01, Raum C 311, öffentlich ausgelegt und sind während der Sprechzeiten des Landkreises Ludwigslust-Parchim von jedermann einsehbar.